11. August 2016

Erfolgreich im Beruf – Tipps zum Arbeitsleben (Teil 3)

Für viele Menschen mit einer chronischen Erkrankung wie Schuppenflechte oder Acne inversa hat die Teilhabe am Berufsleben eine große Bedeutung. Der Beruf kann ein wichtiger Teil des Lebens und der eigenen Identität sein. Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit wird auf vielfältige Weise unterstützt.

Medizinische Rehabilitation

Eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung wie Schuppenflechte oder Acne inversa kann die Gesundheit manchmal so stark beeinträchtigen, dass ein normaler Alltag vorübergehend nicht mehr möglich ist. Eine medizinische Rehabilitation (kurz Reha) kann dabei helfen, körperliche und seelische Beschwerden wieder in den Griff zu bekommen. In der Regel dauert eine medizinische Rehabilitation drei Wochen. Derzeit haben Betroffene alle vier Jahre Anspruch auf eine Maßnahme zur Rehabilitation. Ansprechpartner für einen entsprechenden Antrag ist die jeweilige Krankenkasse. Auch der behandelnde Arzt kann dazu beraten.

Berufliche Rehabilitation

Neben der medizinischen Rehabilitation besteht auch die Möglichkeit einer beruflichen Rehabilitation. Diese hat das Ziel, die Arbeitsfähigkeit von chronisch erkrankten Menschen zu erhalten. Eine berufliche Rehabilitation kann beispielsweise Veränderungen am Arbeitsplatz beinhalten, die eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz bzw. dessen Erhalt ermöglichen. Ist es Betroffenen nicht mehr möglich, ihren Beruf weiterhin auszuüben, kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitation auch eine Umschulung stattfinden, die Betroffene in die Lage versetzt, einen neuen Beruf auszuüben. Anträge für die berufliche Rehabilitation nehmen die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit an.

Wiedereingliederung und Erwerbsminderung

Wer länger krankheitsbedingt ausfällt, kann unter Umständen über eine schrittweise Wiedereingliederung an seinen gewohnten Arbeitsplatz zurückkehren. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers. Einigen Betroffenen mit Schuppenflechte oder Acne inversa ist es aufgrund ihrer Erkrankung nicht möglich, Vollzeit in ihren Beruf zurückzukehren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erwerbsminderungsrente verhindern, dass der Beruf ganz aufgegeben werden muss. Eine Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer nicht mehr in der Lage ist, täglich sechs Stunden oder mehr zu arbeiten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente sowie die Höchstgrenze für den monatlichen Zuverdienst sind individuell verschieden. Informationen zur Erwerbsminderungsrente erteilt die Deutsche Rentenversicherung.