Doch für die eigene körperliche und seelische Gesundheit ist es wichtig, sich Freiräume zu schaffen. Nur: Wer springt ein, wenn man sich nicht kümmern kann?
Sie brauchen einmal eine Auszeit oder möchten verreisen? Oder Sie möchten im Alltag Sport treiben, ins Theater gehen oder einen Pflegekurs besuchen? Vielleicht sind Sie auch selbst einmal krank und müssen für einen Routinetermin zum Arzt. Wenn Sie selbst die tägliche Pflege nicht leisten können, sprich „verhindert“ sind, kann unter bestimmten Vorausset¬zungen die Verhinderungspflege greifen. „Diese Leistung der Pflegeversicherung kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden und wenn die Pflegebedürftigkeit bereits seit mindestens sechs Monaten vorliegt“, erklärt Ivonne Esser, Pflegeberaterin bei der „compass pflegeberatung“. „Die Pflege kann hierbei durch ehrenamtliche, also privat pflegende Per¬sonen, aber zum Beispiel auch durch Pflegedienste erbracht werden.“
Die Verhinderungspflege kann für einen längeren Zeitraum, aber auch stunden- und tageweise in Anspruch genommen werden. Insgesamt steht pro Kalenderjahr für maximal 42 Tage ein Budget von 1.612 Euro zur Verfügung. „Die Ersatzpflege kann zusätzlich mit Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden, wodurch sich Beträge und Zeiten erhöhen können“, informiert die Pflegeberaterin. „Auskunft über die individuellen Möglichkeiten geben Beratungsstellen oder die Pflegeversicherung.“
Wer sich vertreten lassen möchte, überlegt idealerweise rechtzeitig, wie sich die Pflege organisieren lässt und wer sie übernehmen könnte. Soll die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Einrichtung betreut werden? Soll ein Pflegedienst kommen oder kann jemand aus dem Umfeld einspringen? „Die Verhinderungspflege ist nicht an zertifizierte Pflegekräfte gebunden, auch Familienmitglieder oder Nachbarn können die Vertretung übernehmen“, informiert Esser. „Diese Flexibilität ist ein großes Plus.“
Noch etwas legt die Beraterin pflegenden Angehörigen ans Herz: „Man sollte ehrlich für sich klären, wie weit man diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen kann und wann man an Grenzen kommt. Viele neigen dazu, so viel zu übernehmen, wie es eben geht – bis sie selbst nicht mehr können. Doch damit ist niemandem geholfen. Besser ist es, sich rechtzeitig
Entlastung zu holen.“
Wie und wann wird die Verhinderungspflege beantragt?
- Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Die meisten Versicherungen bieten das Antragsformular auf ihrer Internetseite zum Download an.
- Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden. Ratsam ist jedoch, sich im Vorfeld bei der Pflegekasse über Höhe und Dauer der Leistungen zu informieren.
Information und Beratung
- https://bdb.zqp.de/#/home
Verzeichnis aller Pflegestützpunkte in Deutschland, jeweils mit Adresse, Öffnungszeiten, Kontaktdaten. - www.compass-pflegeberatung.de
Unter der gebührenfreien telefonischen Hotline 0800 101 88 00 können sich Betroffene und Angehörige informieren und beraten lassen. - Krankenkassen und städtische Seniorenbüros
Auch diese Anlaufstellen vermitteln hilfreiche Informationen und Kontakte.