Finanzspritze für den Wohnungsumbau
Wer als Parkinson-Betroffener körperlich eingeschränkt ist, dem steht laut Sozialgesetzbuch eine Unterstützung zu. Sie soll ihm „die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern“ oder ihn „so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen“.
Autor: Gerd Klier | 03/2016
Wer als Parkinson-Betroffener körperlich eingeschränkt ist, dem steht laut Sozialgesetzbuch eine Unterstützung zu. Sie soll ihm „die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern“ oder ihn „so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen“. Ausdrücklich erwähnt werden „Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht“.
Unterstützung durch Sozialträger möglich
Wer seine bisherigen vier Wände nicht aufgeben will, kann Leistungen für die notwendige Umrüstung beantragen. Ein formloser Antrag beim zuständigen Versorgungsamt, bei der Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung genügt. Sollte der Antrag abgelehnt werden und auch ein – ebenfalls formloser – Widerspruch nicht erfolgreich sein, kann der Betroffene beim örtlichen Sozialgericht Klage einreichen. Der Gang vor Gericht selbst ist kostenfrei. Für mögliche Anwaltsgebühren kommt gegebenenfalls die Rechtsschutzversicherung auf. Wer keine hat, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Ein behindertengerechter Wohnungsumbau kann formlos beantragt werden. Was bewilligt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ein Verfahren kann sich lohnen: Zum Beispiel sprach das Bundessozialgericht 2004 einer Betroffenen den Einbau eines hydraulischen Personenaufzugs 1 und 2001 einer anderen Erkrankten den Einbau einer Gegensprechanlage 2 zu. Damit haben die Richter jedoch keine für alle in gleicher Lage geltenden Fördermaßnahmen festgelegt. Es kommt stets auf die Situation des Einzelnen an.
Quellen:
1 BSG 3. Senat B 3 P 5/03
2 BSG 3. Senat B 3 P 3/00
www.anwaltskanzlei-klier.de. Unter „Download“ finden Sie dort Muster für Widerspruch im Sozialrecht und für Klagen beim Sozialgericht.
ist Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht in Berlin und Brandenburg. Auf seiner Internetseite informiert er über weitere Rechtsthemen: