Prüfen Sie für einen sorgenfreien Start in den Urlaub Ihren Versicherungsschutz

Autor: Wilhelm Mehrhoff, Deutsche Parkinson Vereinigung | 06/2018

Prüfen Sie vorab sorgfältig Ihren Versicherungsschutz. Deutsche Versicherungen zahlen keine medizinischen Leistungen in den USA, Kanada und Australien – hier müssen sich Patienten und Angehörige selber versichern. Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, hat nicht automatisch eine Krankenrücktransport-Versicherung. Die Stiftung Warentest weist ausdrücklich darauf hin, dass chronisch Kranke selbst mit einer Reisekrankenversicherung nicht ausreichend geschützt sind. Die Lücke müssen Sie mithilfe der Krankenversicherung schließen. Am besten belegen Sie mit einem entsprechenden Ablehnungsschreiben, dass Sie keinen privaten Versicherer für die notwendige Behandlung der chronischen Erkrankung finden können.

Auslandskrankenversicherungen zahlen nur bei akuten, plötzlich auftretenden Erkrankungen. Wer trotz Wissen um seine Parkinson Erkrankung ins Ausland reist und dort medizinisch behandelt werden muss, kann daher bei Behandlungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Parkinson nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Tritt eine chronische Erkrankung jedoch erstmalig spontan während eines Auslandaufenthalts auf, greift die Reiseversicherung. Gleiches gilt bei einem Unfall.

Die Versichertenkarte gesetzlich Krankenversicherter aus Deutschland beinhaltet die europäische Krankenversicherungskarte. Mit ihr können Sie europaweit medizinische Leistungen durch das jeweilige öffentliche System in Anspruch nehmen. Bei medizinischen Notfällen werden Sie ambulant oder stationär behandelt.

Reiserücktrittsversicherungen beinhalten einen Leistungsausschluss, soweit eine chronische Erkrankung zum Reiseabbruch geführt hat, die bei Versicherungsabschluss bekannt war. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Versicherungsbedingungen.

Mehr über die dPV unter www.parkinson-vereinigung.de und Telefon 02131 740 270

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