24. Juni 2025

Elektronische Patientenakte: Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick

Mann mit grauen Haaren und Bart gibt seine Krankenkassenkarte an der Rezeption ab

Es tut sich etwas bei der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Nach einer Testphase zu Beginn des Jahres kann die elektronische Patientenakte (ePA) seit dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Mit der ePA werden alle Gesundheitsdaten für die medizinische Versorgung an einem digitalen Speicherort zentral gebündelt. Gerade chronisch-entzündliche Erkrankungen wie axiale Spondyloarthritis, Colitis ulcerosa oder Psoriasis-Arthritis sind in der Regel mit unterschiedlichen Arztbesuchen, Kontrolluntersuchungen und einer langfristigen medikamentösen Therapie verbunden. Die ePA erleichtert nicht nur den Austausch zwischen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken untereinander, sondern bietet erstmals auch Patient*innen Einblick in alle medizinischen Daten und einen Überblick, ob die Angaben vollständig und richtig sind. Darüber hinaus können selbst Dokumente, die persönliche Vorsorge oder auch der Impfstatus in der ePA ergänzt und bei Bedarf eine Korrektur von Angaben über die Krankenkasse veranlasst werden. Gut gepflegt und clever genutzt bietet die ePA damit ein großes Potenzial, die medizinische Versorgung besser und sicherer zu machen.

ePA für alle: Arztbriefe, Krankengeschichte und Befunde

Bundesweit startet die ePA ab April, d. h., für alle Patient*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine ePA angelegt – es sei denn, es wird widersprochen. Ab Oktober soll sie dann für Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Der digitale Ordner zur Ablage von medizinischen Unterlagen enthält z. B. Untersuchungsergebnisse, Laborwerte, Arztbriefe und Krankenhausberichte. So erhalten Ärzt*innen einen vollständigen Überblick über die Krankengeschichte und haben Diagnosen und Befunde bei Bedarf griffbereit. Auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachärzt*innen kann dadurch erleichtert werden und Dokumente können nicht mehr verloren gehen. Auf Patientenseite sorgt die ePA ebenfalls dafür, dass nichts vergessen wird. Das trägt zur Sicherheit bei und hilft, Diagnosen und Behandlungen noch genauer auszurichten.

In der Patientenakte sind alle E-Rezepte ab ePA-Start automatisch hinterlegt. Schon in naher Zukunft sollen weitere Informationen zur Medikationsliste hinzugefügt werden. Das Therapiemanagement kann dann durch einen elektronischen Medikationsplan weiter erleichtert werden. Indem z. B. mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen ausgewiesen sind, wird die Sicherheit der Verordnung erhöht.

Zugriff und Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte

Die Sicherheit bei der ePA ist wichtig, schließlich geht es um sehr persönliche Daten. Mit dem Einstecken der Gesundheitskarte in das Lesegerät wird Arztpraxen oder Krankenhäusern der Zugriff erlaubt. Ärzt*innen dürfen dann Dokumente einsehen, hinzufügen oder aktualisieren. Ist das nicht gewünscht, kann z. B. in der ePA-App der Krankenkasse widersprochen werden. Über diese App können Patient*innen auch selbst auf die Gesundheitsdaten zugreifen und diese verwalten. Dazu gehört z. B., Dokumente abzulegen oder einzelne Dokumente auszublenden. Alle Daten werden verschlüsselt in die elektronische Patientenakte übertragen und auf Servern in Deutschland gespeichert. Die Krankenkassen stellen die ePA zwar für ihre Mitglieder bereit, dürfen selbst jedoch die Daten nicht auslesen.

Blick in die Zukunft: Mit der ePA die medizinische Forschung unterstützen

Die ePA-App wird über die gesetzliche Krankenkasse bereitgestellt und zieht bei einem Krankenkassenwechsel einfach mit um – kurze Wartezeiten für die Datenübertragung eingerechnet. Auch private Krankenversicherungen können ihren Mitgliedern eine ePA zur Verfügung stellen, die – wenn angeboten – freiwillig genutzt werden kann.

Die Einführung der ePA für die persönliche medizinische Betreuung ist ein erster Schritt. Zukünftig sollen die Daten aus der elektronischen Patientenakte in pseudonymisierter Form auch für die medizinische Forschung zur Verfügung stehen – d. h. so, dass kein Rückschluss auf die Identität möglich ist. Mit über 74 Millionen gesetzlich Versicherten bietet diese umfassende Datenbasis ganz neue Möglichkeiten für die medizinische Forschung und damit auch eine große Chance, die medizinische Versorgung für uns alle zu verbessern.

Quellen:
gematik. ePA für alle. URL: https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle (Zugriff: 04.06.2025).
Bundesministerium für Gesundheit. Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html (Zugriff: 04.06.2025).
vdek. Daten zum Gesundheitswesen: Versicherte. URL: https://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html (Zugriff: 04.06.2025)

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