25. September 2020

Info Sozialrecht: Broschüre zu Ansprechpartnern und Anlaufstellen

Berufliche Integration, Rehabilitation oder Schwerbehinderung – mit einer chronisch-entzündlichen Erkrankung stellen sich häufig auch Fragen zu sozialrechtlichen Themen. Unterstützung und Beratung dazu bieten verschiedene Behörden, Ämter, Kostenträger und Institutionen. Den Überblick zu behalten, wer für welches Anliegen zuständig ist, ist jedoch nicht immer einfach. Wer weiß schon auf Anhieb, welche Aufgaben Versorgungsämter, der Betriebsarzt oder der Kliniksozialdienst haben? Eine gute Orientierung bietet die neue Broschüre „Ansprechpartner und Anlaufstellen für Beruf, Reha, Rente, Schwerbehinderung bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen“ von AbbVie Care. Übersichtlich von A bis Z gegliedert sind die Ansprechpartner, ihre Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.

Ausgleich für Belastung durch die Erkrankung erhalten

Eine chronisch-entzündliche Erkrankung kann zu einer Mehrbelastung in vielen Bereichen führen, auch finanziell. In Deutschland regelt insbesondere das Sozialrecht die Möglichkeiten für einen Ausgleich bei einer übermäßigen Belastung durch eine Erkrankung. Weiteres Ziel dieser Gesetze ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Bei diesen Unterstützungen und Hilfen handelt es sich somit nicht um besondere Vorteile, die jemand erhält, sondern um einen notwendigen Ausgleich für einen Nachteil, der durch eine Erkrankung entsteht. Doch nicht immer sind es nur offizielle Stellen, die bei sozialrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Auch Patientenorganisationen oder Selbsthilfevereinigungen bieten in vielen Fällen ihren Mitgliedern Beratung. Eine Liste der Patientenverbände zu chronisch-entzündlichen Erkrankungen wie Schuppenflechte, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn oder Uveitis ist daher ebenfalls im kompakten AbbVie Care-Ratgeber zu finden.

Schwerbehinderung, Gleichstellung und Rehabilitation

In einigen Fällen ist die Feststellung einer Schwerbehinderung Voraussetzung für finanzielle oder weitere Hilfen. Der Begriff wirkt auf viele Menschen zunächst negativ. Er ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Was sich hinter diesem sperrigen Wort verbirgt, wird in der neuen Broschüre erläutert. Auch weitere Begriffe wie Gleichstellung oder Rehabilitation werden eingeordnet.

Welche Unterstützung für wen infrage kommt, hängt von der individuellen gesundheitlichen Situation und den persönlichen Lebensumständen ab. Sich zu informieren, in welchen Bereichen es Unterstützung gibt und wer der passende Ansprechpartner ist, kann für Menschen mit chronisch-entzündlichen Erkrankungen ein erster Schritt sein.

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