10. November 2025

Rheuma behandeln: Gemeinsam zur Therapieentscheidung

Eine Reihe von Behandlungsoptionen steht heute für die Therapie von rheumatischen Erkrankungen zur Verfügung, die immer zielgerichteter in entzündliche Prozesse eingreifen. Egal ob bei rheumatoider Arthritis, axialer Spondyloarthritis oder Psoriasis-Arthritis – es gilt stets, den individuell besten Behandlungsweg auszuwählen, um für Symptom- und Entzündungsfreiheit zu sorgen. Bei der Entscheidung für die Therapie bei Rheuma spricht vieles dafür, dass sie von Ärzt*innen und Patient*innen gemeinsam getroffen wird. Denn während die ärztliche Seite Untersuchungsergebnisse, Leitlinienempfehlungen und medizinisches Fachwissen beiträgt, sorgt die Patientenperspektive bei der Therapieentscheidung dafür, die eigene Lebenssituation und die damit verbundenen Bedürfnisse und Erfahrungen einzubringen.

Shared Decision Making: Entscheidungsfindung auf Augenhöhe

Der Fachbegriff für das Konzept der gemeinsamen Entscheidungsfindung auf Augenhöhe für eine Behandlungsoption nennt sich Shared Decision Making, auf Deutsch partizipative Entscheidungsfindung. Diese findet auch wissenschaftlich immer mehr Beachtung. In Behandlungsleitlinien, z. B. bei rheumatoider Arthritis, zählt die partizipative Entscheidungsfindung ebenfalls zu den Prinzipien der Therapie. Für Patient*innen kann das bedeuten, selbstbestimmter im Umgang mit der eigenen Erkrankung zu werden, Gesundheitskompetenz zu gewinnen und stärker hinter der gewählten Therapie zu stehen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass die gemeinsame Entscheidung den Behandlungsverlauf günstig beeinflussen kann.

Schritt für Schritt zur passenden Rheumatherapie

Doch wie funktioniert die gemeinsame Entscheidungsfindung? Der strukturierte Weg zur individuell passenden Therapie lässt sich in sechs Schritten zusammenfassen:

  1. Das Ziel des Gesprächs festlegen
    Sie besprechen mit Ihrer Rheumatologin bzw. Ihrem Rheumatologen die Situation und dass es das Ziel dieses Termins ist, die Rheumatherapie festzulegen.
  2. Über die Beteiligung und Gleichwertigkeit der Patientenseite sprechen
    Sie tauschen sich darüber aus, dass Ihre Einschätzung wichtig dafür ist, unter den verschiedenen Therapiemöglichkeiten die passende zu Ihrer Lebenssituation zu finden.
  3. Die Therapieoptionen und jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern
    Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt nennt Ihnen alle möglichen Therapien und klärt Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen auf.
  4. Erwartungen und Bedenken aus Patientensicht in Erfahrung bringen
    Sie bekommen die Gelegenheit darzulegen, was Ihnen persönlich bei der Therapie wichtig ist, welche Bedürfnisse und Erwartungen Sie an die Behandlung haben und was bei der Entscheidung berücksichtigt werden soll.
  5. Gemeinsam entscheiden
    Gemeinsam wägen Sie alle Erkenntnisse ab und entscheiden sich für eine Therapie, die das Für und Wider aus ärztlicher und aus Ihrer Perspektive berücksichtigt.
  6. Weitere Schritte planen
    Zusammen mit Ihrer Rheumatologin bzw. Ihrem Rheumatologen planen Sie, wie die Therapie umgesetzt wird. Sie erhalten z. B. ein Rezept und besprechen, wann Sie zur Kontrolluntersuchung kommen, um zu überprüfen, ob die Behandlung Erfolg hat.

Die medikamentöse Therapie ist bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen die wichtigste Säule des Behandlungskonzepts. Sie kann für Krankheitskontrolle und einen Gewinn an Lebensqualität sorgen. Auch wenn für die Therapiewahl nicht immer das strukturierte Konzept des Shared Decision Making verfolgt werden kann, ist die Einbindung der persönlichen Bedürfnisse, ein offenes Gespräch und ein vertrauensvolles Verhältnis zur Rheumatologin bzw. zum Rheumatologen eine gute Voraussetzung für die Behandlung. Viele Informationen zu Rheuma und zum Arzt-Patienten-Gespräch bietet Mein Rheuma Kompass.

Quellen:
Frimmer V. Shared Decision Making: Was es für eine gemeinsame Entscheidungsfindung braucht. Dtsch Arztebl 2025; 15: 874–877.
Schneider M, Baseler G, Funken O et al. Interdisziplinäre S3-Leitlinie „Management der frühen rheumatoiden Arthritis“ der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh). AWMF-Registernummer: 060-002.

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