14. April 2022

Auch nach Corona: Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

In der öffentlichen Diskussion zur Corona-Pandemie geht es aktuell vor allem um die Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz. Bei der Gesundheitsversorgung gibt es jedoch einige Sonderregelungen aus Coronazeiten, die nicht zurückgenommen, sondern dauerhaft beibehalten werden. Dazu gehört die Krankschreibung per Videosprechstunde, die nun in die Regelversorgung übergegangen ist. Gerade Menschen mit einer chronisch-entzündlichen Erkrankung wie Schuppenflechte, rheumatoider Arthritis oder Colitis ulcerosa, bei denen regelmäßige Arztbesuche zum Alltag gehören, kann die Regelung womöglich den einen oder anderen Weg ersparen.

Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für bis zu sieben Tage

Für wie lange eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung, so die Bezeichnung im Behördendeutsch, per Video-Chat ausgestellt werden kann, ist unterschiedlich. Wer dem behandelnden Arzt bekannt ist, kann bis zu sieben Tage auf diesem Weg krankgeschrieben werden. Wer bei dem Arzt bislang nicht in Behandlung war, maximal drei Tage. Für eine Krankschreibung per Videosprechstunde wird generell vorausgesetzt, dass die Erkrankung eine Einschätzung im Video-Chat zulässt. Ein Anspruch von Krankenversicherten auf Krankschreibung auf diesem Weg besteht nicht. Der Arzt entscheidet, ob eine AU-Bescheinigung auf Grundlage einer Videosprechstunde ausgestellt wird.

Telefonische Krankschreibung noch bis Ende Mai möglich

Und wie ist es mit der Krankschreibung per Telefon? Dies war bei leichten Atemwegsinfekten als Corona-Sonderregelung bis Ende März möglich und ist bis Ende Mai verlängert worden. Auf diesem Weg ist die Krankschreibung für bis zu sieben Tage möglich sowie eine einmalige Verlängerung für weitere sieben Tage. In die Regelversorgung wird diese Möglichkeit jedoch nicht übergehen.

Digitalisierungen im Gesundheitswesen werden in Deutschland sehr zögerlich umgesetzt, wie etwa die elektronische Patientenakte zeigt. Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist ein Beispiel dafür, dass es auch digitale Lösungen gibt, die durch die Corona-Pandemie angestoßen wurden und sich für den langfristigen Einsatz bewährt haben.

Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss. Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich. Presseinformation vom 18.03.2022. | Gemeinsamer Bundesausschuss. Veranlasste Leistungen: G-BA weitet Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde aus. Presseinformation vom 19.11.2021.

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