23. September 2017
Medikationsplan: Bei der Therapie den Überblick behalten
Chronische Erkrankungen müssen in der Regel dauerhaft behandelt werden. Morgens, wöchentlich oder vor dem Essen: Werden unterschiedliche Medikamente für die Therapie benötigt, ist es manchmal gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Seit Ende 2016 steht Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, ein persönlicher Medikationsplan in Papierform zu. Er sorgt für mehr Übersichtlichkeit und Sicherheit bei der Therapie. Die Ausgabe eines einheitlichen, standardisierten Medikationsplans ist seit dem 1. April 2017 Pflicht. In dem Medikamentenverzeichnis wird genau aufgelistet, welche Arzneien in welcher Darreichungsform, z. B. Tablette oder Injektion, wie häufig und in welcher Menge genommen werden müssen.
Einnahmefehler und Wechselwirkungen vermeiden
„Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Einführung des Medikamentenverzeichnisses. „Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler und gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.“ Der Medikationsplan steht jedem gesetzlich versicherten Patienten zu, der dauerhaft – über mindestens vier Wochen – drei oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente erhält, die systemisch wirken, also innerlich angewendet werden.
Medikationsplan: Vom Haus- oder Facharzt ausgestellt
Ausgestellt wird der Medikationsplan von dem Arzt, der die Arzneimitteltherapie koordiniert. In der Regel ist das der Hausarzt. In einigen Fällen kann das auch der Facharzt, etwa der Rheumatologe, Gastroenterologe (Facharzt für Erkrankungen des Verdauungstrakts) oder Hautarzt sein. Bei jeder Änderung der Behandlung wird der Medikationsplan aktualisiert und erneut ausgestellt. Auch wenn rezeptfreie Medikamente eingenommen werden, können diese im Medikationsplan ergänzt werden. Über die Einnahme von nicht verordneten Arzneimitteln sollte der Arzt daher informiert werden. Nicht nur zu Hause bei der Anwendung der Arzneimittel sollte der Medikationsplan griffbereit sein. Auch beim Arztbesuch oder in der Apotheke, beim Einlösen von Rezepten oder dem Kauf von rezeptfreien Medikamenten ist er hilfreich. Auf diese Weise haben alle in die Behandlung eingebundenen Ärzte und Apotheker einen guten Überblick über die Therapie. Ab 2018 ist eine weitere Neuerung beim Medikationsplan vorgesehen: Zusätzlich zur Papierform soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein.
Weitere Informationen und Tipps zum persönlichen Medikationsplan stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung online zur Verfügung. Mit der App „Digitale Hausapotheke“ kann ein Medikationsplan auf dem Smartphone erstellt werden.